Maßnahmen bei unangemessenem Verhalten
Kaugummi kauen
im Wiederholungsfall |
1. Kaugummi in den Restmüll 2. Abschreiben der Hausordnung
3. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten |
Verspätet oder nicht in die Pause gehen/sich der Aufsicht entziehen |
1. Abschreiben der Hausordnung
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Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes, z.B. in der Mittagspause |
1. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 2. Verweis |
Handy oder andere elektronische Geräte eingeschaltet
bei Nichtabgabe |
1. Handy wird ausgeschaltet und abgenommen 2. Abgabe für vier Wochen im Sekretariat 3. Abholen des Geräts durch Erziehungsberechtigte bzw. Schüler mit Unterschrift der Eltern
4. Verweis |
Absichtliches Verschmutzen, z.B. durch Spucken oder Beschädigen von Räumen oder Schulhof - auch durch Tragen von Straßenschuhen |
1. Schaden durch Putzen, Reparieren oder Bezahlen wieder gutmachen 2. Mitteilung an Erziehungsberechtigte |
Rauchen |
1. Zigaretten/Feuerzeug werden abgenommen 2. Mitteilung an Erziehungsberechtigte mit Hinweis aufdie Rechtslage (Rauchverbot in der Öffentlichkeit biszum 18. Lebensjahr!) 3. Verweis |
Beschimpfen anderer bzw. unangebrachte Ausdrücke verwenden
im Wiederholungsfall |
1. Belehrung durch Lehrkraft 2. Streitschlichtertermin 3. Schreiben eines Aufsatzes
4. Mitteilung an Erziehungsberechtigte 5. Verweis |
Werfen von Gegenständen oder Schneebällen |
1. Verwarnung 2. Schreiben eines Aufsatzes |
Negatives Verhalten im Schulbus
im Wiederholungsfall |
1. Mahnung durch den Schülerlotsen 2. Meldung bei Verkehrslehrkraft Fr. Friedrich
3. Information an die Schulleitung 4. Mittelung an die Erziehungsberechtigten 5. Ausschluss von der Schulbusfahrt |
Gewaltanwendung
im Wiederholungsfall |
1. Sofortiges Eingreifen durch Aufsicht 2. Belehrung 3. Streitschlichtertermin
4. Information an die Schulleitung 5. Isolierung, z.B. in der Pause 6. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 7. Verweis 8. Einschalten des Amts für Jugend und Familie 9. Anzeige bei der Polizei |