Vereinbarungen zur Teilnahme am Sportunterricht
Rechtliche Grundlagen:
„Die Teilnahme am Sportunterricht ist für Schüler verbindlich, auch bei Schnupfen, Kopfschmer-zen, Menstruation usw. Sie sind zwar vom praktischen Teil des Sportunterrichts befreit, jedoch ist ihre passive Teilnahme nötig, weil in der Unterrichtsstunde auch Theorie und Fachkenntnisse gelehrt werden und weil die Beobachtung nützlich ist, was im praktischen Teil gelernt wird.“
1. Schüler bringen eine Bestätigung des Arztes
Grundschule: Die Schüler können nach Absprache zwischen Sport-, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigten in Randstunden abgeholt bzw. zu Hause betreut werden.
Mittelschule: Vormittags herrscht für die Schüler Anwesenheitspflicht (zumindest im Schulhaus). Nachmittags oder auch in Randstunden können die Betroffenen nach Absprache mit Sport-, Klassenlehrkraft und Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit werden.
2. Schüler bringen eine Entschuldigung der Erziehungsberechtigten
Die Schüler gehen mit in die Turnhalle und schauen dem Unterricht zu. Die Lehrkraft entscheidet, ob eventuell die Beaufsichtigung in einer anderen Klasse sinnvoll ist.
3. Schüler haben ihre Sportsachen nicht dabei
Die Schüler schreiben eine Zusatzaufgabe, z.B. Regeln im Sportunterricht. Bei Häufung, z.B. nach dem dritten Mal, kann die Lehrkraft ein Nachholen des Unterrichts verlangen.
Außerdem werden die Eltern benachrichtigt. Sie werden zudem darauf hingewiesen, dass sich das häufige Vergessen der Sportsachen auf die Note auswirken kann.
Bitte beachten Sie außerdem:
● Sicherheitsvorschriften (Schmuck entfernen/abkleben; Auf-/Abbau und Absicherung der Geräte)
● Verhaltensregeln (z.B. Schüler nie alleine in der Halle!)
● Benachrichtigung der Eltern durch die Lehrkraftbei – auch eher „harmlosen“ - Unfällen und Verletzungen